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Informationen

Teilgewerbliche Nutzung auch in Mietwohnung zulässig ?

09.09.2009 - Grundsätzlich nein ohne Vereinbarung hierzu, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14. Juli 2009 - Az.: VIII ZR 165/08). Wenn geschäftliche Aktivitäten eines Mieters nach außen hin in Erscheinung treten, kann der Vermieter nach Abmahnung und Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs auch kündigen. Nur wenn von der gewerblichen Tätigkeit auch bei etwaigem Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnungsnutzung, könne dies zulässig sein. Sobald Mitarbeiter des Mieters in der Wohnung beschäftigt werden, wie im entschiedenen Fall, wird die Schwelle des Zulässigen regelmäßig überschritten sein.

Vermietertipp: Zahlungsverzug des Mieters – fristlose Kündigung

27.08.2009 - Kommt der Mieter z.B. mit 2 laufenden Mieten in Verzug, ist grundsätzlich die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dabei muss es sich aber um echte Mietrückstände handeln, d.h. nicht bezahlte Salden aus Betriebskostenabrechnungen bleiben außen vor bei der Berechnung des Rückstandes. Wann eine ordentliche Kündigung wegen solcher aperiodischer Rückstände möglich ist, darüber streitet die Rechtssprechung noch. Egal ob fristlos oder ordentlich, wir raten Mitgliedern stets – nicht zuletzt der Formalien wegen – auch bei Kündigungen dazu, die Hilfe unserer Geschäftsstelle in Anspruch zu nehmen.

Es raucht der Erdgeschossmieter – Mietminderung im 1. Stock ?

27.08.2009 - Wenn es um Möglichkeiten geht, die Miete zu mindern, kennt der Erfindungsreichtum mancher Mieter oft keine Grenzen. So störte den Mieter einer Wohnung im 1. Stock das Qualmen des darunter liegenden Bewohners, wodurch seiner Meinung nach Rauch in die Wohnräume drang. Selbst wenn: Rauchen eines Mitbewohners muss, so das Landgericht Berlin, 'minderungslos' hingenommen werden (Landgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2009, 63 S 470/08).