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Vermietertipp: Unterschiedliche Abrechnungszeiträume Heizung/Warmwasser – sonstige Betriebskosten

27.08.2009 - Spätestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums ist dem Mieter die Abrechnung über Betriebskosten mitzuteilen. Auf welchen Termin ist dabei aber abzustellen, wenn die Abrechnungszeiträume für Heizung und Warmwasser / sonstige Betriebskosten differieren? Z.B. endet derjenige für Heizung und Warmwasser am 31.07.2009, der für sonstige Betriebskosten am 31.12.2009. Es gilt nach dem Bundesgerichtshof dann ein einheitlicher Stichtag für den Beginn der Abrechnungsfrist mit dem 31.12.2009, also der spätere ist relevant (Aktenzeichen VIII ZR 240/07).

Mieter zahlt nicht - Heizung aus ?

19.08.2009 - Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist dies zulässig, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 6. Mai 2009 - Az. XII ZR 137/07), erstmals selbst mit dieser bislang strittigen Frage beschäftigt. Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom, Wasser können demnach bei beendetem (=gekündigtem) Mietverhältnis eingestellt werden, wenn z.B. dem Mieter infolge Zahlungsverzuges gekündigt wurde. Die Entscheidung ist aus Vermietersicht nur zu begrüßen und auch nachvollziehbar. Häufig musste bislang der Vermieter vertragstreu liefern obwohl der Mieter vertragsuntreu keine Miete (mehr) zahlte.

Flächenberechnung, z.B. bei Mieterhöhung - Wie berücksichtigt man Balkone, Loggien und Dachterrassen?

19.08.2009 - Diese Frage taucht immer wieder auf in unseren Mitglieder - Beratungen. Entscheidend ist der Begriff der Wohnfläche. Die seit 01.01.2004 geltende Wohnflächenverordnung (WoFlV, zu finden unter www.gesetze-im-internet.de) regelt in dort § 4 Nr. 4: solche Flächen sind höchstens zur Hälfte, in der Regel aber mit ¼ anzurechnen.