Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Az. 32-IX-20) zum Volksbegehren „Mietenstopp“
1. Gerade bei gewerblichen Mietverhältnissen müssen Vermieter die vorübergehende Umsatzsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent beachten.
"Es kommt auf den Mietzeitraum an und nicht darauf, wann die Mieten gezahlt werden."
Hans-Joachim Beck, Steuerexperte beim Immobilienverband IVD
2. Allen Vermietern und Eigentümern wird empfohlen, eingehende Rechnungen hinsichtlich des Umsatzsteuersatzes zu prüfen. Anzuwenden ist grundsätzlich der Steuersatz, der zum Zeitpunkt der Leistung gilt.
Wichtig ist, dass jeder betroffene Vermieter sensibilisiert ist. Sollte eine vertiefende Beratung gewünscht werden, wenden Sie sich bitte an eine/n Steuerberater/in.
Ab sofort finden wieder persönliche Beratungen (vormittags!) in der Geschäftsstelle statt, jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung über unsere Homepage. (Immer nur 1 Person pro Termin)