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Informationen

Mieterhöhungsverlangen: Begründung auch mit dem Mietspiegel eines Nachbarortes möglich

17.06.2010 - Einen neuen Weg zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens befand der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 16.06.2010 (Urteil vom 16. Juni 2010 – VIII ZR 99/09) für rechtens. So könne bei fehlendem Mietspiegel für einen Ort des vergleichbaren Nachbarortes (einfacher) Mietspiegel zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Wieder zu wenig neue Wohneinheiten

09.06.2010 - Auch 2009 sind wieder zuwenig Wohnungen fertig gestellt worden, um den Bedarf zu decken. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) sind 2009 in der BRD 159 000 Wohnungen, also 9,6% oder 17 000 Wohnungen weniger als im Vorjahr 2008, fertig gestellt worden (wie in den Vorjahren auch: 2008 mit – 16,5 % und 2007 mit – 15,5% weniger Wohnungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr). Seit dem Jahr mit den meisten neugebauten Wohnungen, 1995 (603 000), sank die Anzahl an jährlich fertig gestellten Wohnungen um mehr als 73% auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung in 2009.

Bundesgerichtshof: Mangelbeseitigung nur bis zur "Opfergrenze"

13.05.2010 - Fordert der Mieter eine Mangel-Sanierung des von ihm inne gehaltenen Mietobjektes durch den Vermieter, welche rund € 95.000,00 kosten würde bei einem Verkehrswert des Mietobjektes von nur mehr rund € 28.000,00, ist dies grundsätzlich unverhältnismäßig, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.04.2010, Az.: VIII ZR 131/09). Der Vermieter könne wegen Erreichens der sogenannten "Opfergrenze" die Mangelbeseitigung in der Regel verweigern.