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Informationen

Neues zum Energieausweis

Neues zum Energieausweis (auch Energiepass genannt)

Der Ausweis ist noch nicht verbindlich gesetzlich geregelt, einige Eckpunkte deuten sich derzeit aber an im aktuellen Referentenentwurf: Wer nicht vermieten oder verkaufen will, wird keinen Ausweis erstellen müssen. Wer doch (für vor 1966 erbaute Wohngebäude ab 01.01.2008, für danach erbaute ab 01.07.2008, für Gewerbeimmobilien ab 01.01.2009) muss dies immer für das gesamte Gebäude tun. Der Ausweis gilt 10 Jahre lang, die Kosten der Erstellung sollen Eigentümer und Berater selbst aushandeln. Der Ausweis bewertet zum einen die ökologische Qualität des gesamten Heizsystems, zum anderen führt das Papier den tatsächlichen Wärmeverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr auf. Weiterführende Adressen: www.gebaeudeenergiepass.de und www.bafa.de (letztere hält auch eine Liste einiger Berater parat). Wir werden uns zu gegebener Zeit umsehen, auch für unsere Mitglieder einen attraktiven Service, wie derzeit im Bereich der Immobilienbewertung, anzubieten. Der Ausweis kann auch jetzt schon mit Gültigkeit ausgestellt werden, mangels Preisbildung und Erforderlichkeit derzeit dürfte sich ein Zuwarten aber durchaus noch empfehlen.

Altersdurchschnitt der Bevölkerung im Landkreis

Altersdurchschnitt der Bevölkerung im Landkreis: jünger als in Bayern und im Bund

Mit 40,6 Jahren liegt der Dachauer Landkreis (Ende 2005, Bewohnerzahl insgesamt 134282) unter den Werten für Bayern (41,7) und der BRD (42,3). 1995 war der Durchschnitt der Bevölkerung bundesweit noch 36,6 Jahre alt. Bekannte Gründe für das Altern der Gesellschaft sind der Geburtenrückgang und die höhere Lebenserwartung.

Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung

Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung auch bei (kleinen) Fehlern?

Ja, so dass Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 30.03.2006, Az.: I-10 U 143/05). Der Abrechnungssaldo sei auch fällig, wenn die Abrechnung einzelne nicht umlagefähige Posten oder einen falschen Umlageschlüssel enthalte. Dies wären nur Fragen der inhaltlichen Richtigkeit. Zur Herbeiführung der Fälligkeit bedürfe es auch keiner Erstellung einer korrigierten Abrechnung. Aus Sicht des Vermieters eine beachtenswerte Entscheidung: Kann doch somit die Abrechnung mit dem gerne in Felde geführten Argument der fehlenden Fälligkeit nicht mehr vom Gericht zurück- und die Klage abgewiesen werden. Auch wenn sich das OLG hierzu nicht explizit äußert, dürfte sich aber die Frage der Berechtigung einzelner Posten/des Schlüssels in die Beweisaufnahme verlagern.